Die neue Verordnung (EU) Nr 316/2014 der Europäischen Kommission vom 21.3.2014 über die Anwendung von Art 101 Abs 3 AEUV auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen126 (TT-GVO) erstreckt sich auf Technologietransfer-Vereinbarungen. Die TT-GVO ist am 1. 5.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 30.4.2026. Die TT-GVO wurde somit erst kürzlich novelliert.
