Horn/Grünwald1. AuflJänner 2015
Im Umkehrschluss aus § 10 GMG ergibt sich, dass das Gebrauchsmuster bzw das Recht aus der Anmeldung eines Gebrauchsmusters untergehen, wenn keine Erben vorhanden sind, da an diesen Rechten kein Heimfallsrecht des Staates (vgl § 760 ABGB) besteht.