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2.7. Beendigung des Gebrauchsmusterschutzes (Horn/Grünwald)

Horn/Grünwald1. AuflJänner 2015

2.7.1. Keine Erben

Im Umkehrschluss aus § 10 GMG ergibt sich, dass das Gebrauchsmuster bzw das Recht aus der Anmeldung eines Gebrauchsmusters untergehen, wenn keine Erben vorhanden sind, da an diesen Rechten kein Heimfallsrecht des Staates (vgl § 760 ABGB) besteht.

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