vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.7. Patentübertragung, Pfandrecht und Lizenzen (Horn/Grünwald)

Horn/Grünwald1. AuflJänner 2015

1.7.1. Übertragung von Patenten

Das Recht aus der Anmeldung eines Patents und das Patentrecht selbst können sowohl vererbt als auch zur Gänze oder nach ideellen Teilen durch Rechtsgeschäft, richterlichen Ausspruch oder letztwillige Verfügung auf andere übertragen werden (vgl § 33 Abs 1 und 2 PatG). Wird das Recht aus der Anmeldung übertragen, so wird im Falle der späteren Erteilung des Patents dieses dem Rechtsnachfolger des Anmelders erteilt (vgl § 33 Abs 3 PatG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!