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D. Ausnahmebestimmungen (Duursma)

Duursma2. AuflAugust 2019

1. Allgemeines

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Mit dem bloßen Durchgangserwerb einer Beteiligung sind keine wirtschaftlichen Strukturveränderungen verbunden, die das Wettbewerbsverhalten negativ beeinflussen. Der Geschäftsverkehr würde daher bei Anwendung der allgemeinen Zusammenschlussvorschriften unnötig belastet werden.

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