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C. Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (Duursma)

Duursma2. AuflAugust 2019

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Damit die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens als Zusammenschlusstatbestand zu behandeln ist, muss das Gemeinschaftsunternehmen auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit

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erfüllen (Art 3 Abs 4 FKVO; siehe auch § 7 Abs 2 KartG). Aufgrund der wortgleichen Übernahme des Art 3 Abs 4 FKVO in § 7 Abs 2 KartG zieht der OGH als KOG die äußerst umfangreichen Erfahrungen zur FKVO auch zur Auslegung des innerstaatlichen Rechts heran.849849 Urlesberger in Petsche/Urlesberger/Vartian2 § 7 KartG Rz 86 unter Verweis auf OGH als KOG 15.12.1998, 16 Ok 15/98 – Asphaltmischanlage I.

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