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C. Die Umsatzschwellen des KartG (Duursma)

Duursma2. AuflAugust 2019

1. Höhe der Umsatzerlöse

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Eine Anmeldepflicht eines Zusammenschlussvorhabens nach den §§ 7 ff KartG besteht dann, wenn die an dem Zusammenschlussvorhaben beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss folgende Umsatzerlöse erreichten (§ 9 Abs 1 KartG):

weltweit insgesamt mehr als € 300 Mio (Z 1),

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