Beim sogenannten Asset Deal verkauft der bisherige Unternehmensinhaber – somit der Unternehmensträger – die das Unternehmen bestimmenden Wirtschaftsgüter, wie etwa gewerbliche Schutzrechte, Anlagevermögen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Warenvorräte, Vertragsbeziehungen, Goodwill, Firma und möglicherweise auch Forderungen und Verbindlichkeiten.