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E. Kapitalmarktrechtliche Verhaltenspflichten

Raschauer1. AuflOktober 2015

Große Teile des BörseG sind kapitalmarktrechtlichen Inhalts. Diese Bestimmungen richten sich insb an „Emittenten“, dh an juristische Personen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, und unterwerfen diese detaillierten Transparenz- und Gleichbehandlungspflichten (§§ 81a ff BörseG).10521052Vgl in diesem Zusammenhang die Emittenten-ComplianceVO BGBl II 213/2007 idgF sowie die Straftatbestände in § 48 bzw in §§ 95a ff BörseG. In diesem Zusammenhang ist auf das Rechnungslegungs-KontrollG hinzuweisen, das die Abschlüsse und Berichte dieser Unternehmen einer speziellen Kontrolle – primär durch die von einem Verein geführte Oesterreichische Prüfstelle für Rechnungslegung – unterwirft.

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