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C. Konzession

Raschauer1. AuflOktober 2015

Die Konzessionsvoraussetzungen (§ 9 PKG) entsprechen den im BWG statuierten, wobei es sich beim Unternehmensträger um eine AG handeln muss. Bei überbetrieblichen Pensionskassen muss das eingezahlte Grundkapital

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mindestens 5 Millionen Euro betragen, bei betrieblichen Pensionskassen 70.000 Euro (§ 7 Abs 4 PKG iVm § 7 AktG).

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