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H. Eigenmittel

Raschauer1. AuflOktober 2015

Die §§ 169 ff VAG enthalten das neue – risikoorientierte – Regime der Eigenmittel von Versicherungsunternehmen. Die Eigenmittel bestehen aus der Summe der Basiseigenmittel und der ergänzenden Eigenmittel.

Seite 335

Basiseigenmittel umfassen den Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten sowie die nachrangigen Verbindlichkeiten. Ergänzende Eigenmittel sind sonstige Vermögenspositionen, die zum Ausgleich von Verlusten eingefordert werden können, wie zB nicht eingezahltes Grundkapital und Garantien, bei VVaG auch Nachschusspflichten. Näheres bestimmen die Art 62 ff der DurchführungsVO 2015/35/EU . Sie unterscheiden zwischen Tier 1, 2 und 3-Eigenmitteln und legen die für die Einstufung von Vermögenspositionen maßgeblichen Regeln fest.

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