1. Österreichische Zahlungsinstitute
Die Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute durch die FMA weist Parallelen zum Aufsichtsregime des BWG auf. Wie das BWG geht das ZaDiG vom Grundsatz der Herkunftsstaatsaufsicht aus. § 59 Abs 1 ZaDiG statuiert als Aufsichtsziel die Bedachtnahme auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Finanzmarkt und die Finanzmarktstabilität.
