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F. Laufende Aufsicht

Raschauer1. AuflOktober 2015

1. Österreichische Zahlungsinstitute

Die Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute durch die FMA weist Parallelen zum Aufsichtsregime des BWG auf. Wie das BWG geht das ZaDiG vom Grundsatz der Herkunftsstaatsaufsicht aus. § 59 Abs 1 ZaDiG statuiert als Aufsichtsziel die Bedachtnahme auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Finanzmarkt und die Finanzmarktstabilität.

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