Bezüglich der Eigentümerkontrolle verweist § 11 Abs 2 ZaDiG auf die §§ 20 bis 20b BWG.888,889 Die Kundengelder sind entweder durch Seite 309gesonderte Kontenführung oder durch Abschluss einer Versicherung zu sichern (§ 17 ZaDiG); die Mitgliedschaft bei einer Sicherungseinrichtung ist daher nicht vorgesehen.890
