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T. Sonstige Bestimmungen

Raschauer1. AuflOktober 2015

Die §§ 31 ff BWG enthalten (sonderzivilrechtliche) Verbraucherschutzbestimmungen betreffend Spareinlagen und Verbrauchergirokontenverträge sowie Sorgfaltspflichten im Geschäftsverkehr mit Jugendlichen.

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