1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde
Aufgrund des FinanzmarktaufsichtsbehördenG BGBl I 97/2001205 ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als integrierte Behörde, als „sektor- und branchenneutrale“ „Allfinanzaufsicht“ eingerichtet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Auf Kompetenzen anderer Behörden und Einrichtungen wird unter 2. gesondert einzugehen sein.
