Wie auch in anderen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts war die Rechtslage nach dem Jahr 1945 in Österreich durch die fortgesetzte Anwendbarkeit übergeleiteter reichsdeutscher Gesetze geprägt. Erst im Jahr 1978 wurde ein „austrifiziertes“ VAG und im Jahr 1979 ein „austrifiziertes“ KWG erlassen, während das aus der Monarchie stammende altösterreichische BörseG im Jahr 1945 übergeleitet wurde. Verschiedene weitere Vorschriften waren an diese drei Säulen angelagert, etwa das SparkassenG als Sonderorganisationsrecht oder das HypothekenbankG und das InvestmentfondsG, die besondere Vorschriften für diese speziellen Kreditinstitute mit limitierten Geschäftsbereichen enthielten. Für die Bausparkassen galten auch nach 1945 lange Zeit noch die reichsdeutschen versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen weiter. Später wurde in teilweiser Anlehnung an das VAG ein PensionskassenG erlassen.
