Der Betrachter des geltenden Finanzmarktaufsichtsrechts ist mit einer eigenartigen Gemengelage von Rechtsquellen konfrontiert:
Neben verschiedenen Beschlüssen Internationaler Organisationen und internationaler Konferenzenbestehen zahlreiche Rechtsakte von Organen der EU, die unterschiedliche rechtliche Qualität aufweisen, von in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen über umsetzungsbedürftige Richtlinien bis zu Leitlinien, Empfehlungen oder sonstigen MeinungsäußerungenSeite 9
