Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsrechts wird im deutschsprachigen Raum traditionell unterschieden zwischen
dem elementaren Wirtschaftspolizeirecht, wie es sich vor allem in Gewerberecht findet,dem Wirtschaftsaufsichtsrecht, das durch intensivere staatliche Beaufsichtigung der Unternehmen im Interesse der Sicherung der dauerhaften Funktionsfähigkeit geprägt ist, und