vorheriges Dokument
nächstes Dokument

V. Verzinsung (Apathy)

Apathy2. AuflNovember 2007

2/55
Die in das Kontokorrent einbezogenen Ansprüche können verzinslich sein, brauchen es aber nicht zu sein254254OGH in HS 14.181; Dullinger in Jabornegg, HGB § 355 Rz 8 und 30; Schuhmacher in Straube, HGB I § 355 Rz 18.. Die Zinspflicht kann sich auf das Gesetz255255Gemäß § 354 Abs 2 UGB kann ein Unternehmer Zinsen für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen und andere Verwendungen beanspruchen. oder auf eine Vereinbarung gründen, die dann einer gesetzlichen Verzinsungsregelung vorgeht. Die Höhe gesetzlicher Zinsen sowie vereinbarter Zinsen, deren Höhe nicht festgelegt worden ist, bestimmt sich nach § 1000 Abs 1 ABGB mit 4%; die Höhe von Verzugszinsen aus unternehmensbezogenen Geschäften zwischen Unternehmern beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 352 UGB). Der vereinbarte Zinssatz kann für beide Teile verschieden hoch sein, wie es für das Bankkontokorrent typisch ist256256 Apathy, ÖBA 2003, 184; Schimansky in BankR-HB § 47 Rz 62 und 81..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!