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C. Die Saldofeststellung (Apathy)

Apathy2. AuflNovember 2007

1. Rechtliche Einordnung der Saldofeststellung

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An die Verrechnung schließt die Feststellung des für einen Kontokorrentpartner sich ergebenden Überschusses an. Beim Bankkontokorrent berechnet das Kreditinstitut den Saldo und hält entsprechend Z 38 Abs 2 ABB den Kontoauszug mit dem Rechnungsabschluss bei der kontoführenden Stelle bereit. Der Kunde hat dann entsprechend Z 16 Abs 1 ABB den Kontoauszug unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich, also innerhalb angemessener Frist196196 Iro in Iro/Koziol, ABB Z 16 Rz 2., zu erheben. Nach Z 16 Abs 2 ABB gelten nach sechs Wochen die Erklärungen und Leistungen des Kreditinstituts als genehmigt. Damit ist der Saldo festgestellt.

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