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B. Die Verrechnung (Apathy)

Apathy2. AuflNovember 2007

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Die Verrechnung hat nach § 355 Abs 1 UGB in regelmäßigen Zeitabschnitten stattzufinden, also in solchen von gleicher Dauer 129129OGH in SZ 51/38.. Allerdings ist auch ein Kontokorrentverhältnis mit einer einzigen Periode denkbar130130 Baumbach/Hopt, HGB32 § 355 Rz 6.. Dementsprechend nimmt der OGH1311314 Ob 265/02b in ÖBA 2003, 373 mit Anm von Iro = SZ 2002/173; 4 Ob 288/02k in ÖBA 2003, 371 mit Anm von Iro. bei kontokorrentmäßig abzurechnenden Krediten den Standpunkt ein, dass eine Saldoziehung erst zu Ende der vereinbarten Laufzeit des Kredits erfolge132132JAB 1078 BlgNR 22. GP 3., woran sich durch die Neuregelung nichts ändern soll133133 Dehn in Dehn/Krejci, Das neue UGB2 131.; die vorherigen Saldenbildungen betreffen nur den Tagessaldo.

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