Nach dem Kontokorrentvertrag sind Ansprüche und Leistungen aus der Geschäftsverbindung zunächst nur in Rechnung zu stellen. Daran knüpfen sich vor allem zwei Fragen: Welche Ansprüche und Leistungen sind davon betroffen, und welche Auswirkungen hat das In-Rechnung-Stellen auf die einzelnen Ansprüche und Leistungen?