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XI. Vorzeitige Kreditrückzahlung (Dehn/Heinrich-Pendl)

Dehn/Heinrich-Pendl3. AuflApril 2025

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0104

A. Allgemeines

Vorzeitige Kreditrückzahlung

2/282
Zu den wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Verbrauchers gehört das Recht, einen Kredit vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen und von der damit einhergehenden Kostenermäßigung (Rz 2/287) zu profitieren. Dadurch wird ihm insb die Möglichkeit eröffnet, während des laufenden Vertragsverhältnisses auf einen günstigeren Kredit(geber) umzuschulden und rascher als vereinbart schuldenfrei zu werden. Das liegt nicht nur im Interesse des einzelnen Verbrauchers, sondern auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse an einer Verringerung der Verschuldung privater Haushalte 706706 Wendehorst in Wendehorst/Zöchling-Jud, VerbraucherkreditR § 16 Rz 1. Ausführlich zur Entstehungsgeschichte des Art 16 VKrRL 2008 Wendehorst, ÖBA 2009, 37. und fördert den Wettbewerb zwischen den Kreditgebern707707ErwGr 66 WIKrRL; Pendl in Schwimann/Kodek, ABGB5 § 16 VKrG Rz 2; Stabentheiner, ÖJZ 2010, 646..

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