DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0104
A. Allgemeines
Vorzeitige Kreditrückzahlung
Zu den wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Verbrauchers gehört das Recht, einen Kredit vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen und von der damit einhergehenden Kostenermäßigung (Rz 2/287) zu profitieren. Dadurch wird ihm insb die Möglichkeit eröffnet, während des laufenden Vertragsverhältnisses auf einen günstigeren Kredit(geber) umzuschulden und rascher als vereinbart schuldenfrei zu werden. Das liegt nicht nur im Interesse des einzelnen Verbrauchers, sondern auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse an einer Verringerung der Verschuldung privater Haushalte 706 und fördert den Wettbewerb zwischen den Kreditgebern707.