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III. Inhalt des ENZ (Art 68) (Rechberger/Kieweler)

Rechberger/Kieweler1. AuflMai 2015

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Der Inhalt des ENZ wird in Art 68 durch einen Katalog von auszuführenden (Inhalts-)Angaben konkretisiert; zu diesen zählen: Bezeichnung und Anschrift der Ausstellungsbehörde (lita); das Aktenzeichen (litb); Angaben zur Zuständigkeit der Ausstellungsbehörde (litc); das Ausstellungsdatum (lit d); näher spezifizierte Angaben zum Antragsteller (lit e); näher spezifizierte Angaben zum Erblasser (litf); näher spezifizierte Angaben zu den (am Nachlass) Berechtigten (lit g); Angaben zu einem vom Erblasser geschlossenen Ehevertrag oder zu einem Vertrag in Bezug auf ein Verhältnis, das mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfaltet, sowie Angaben zum ehelichen Güterstand oder einem vergleichbaren Güterstand (lit h);110110Vgl Buschbaum/Simon, ZEV 2012, 527, die kritisieren, dass das ENZ das Güterrechtsstatut selbst nicht ausweist. Angaben zu dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht (lit i); Angaben darüber, ob sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen auf gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge stützt, einschließlich der Umstände, aus denen Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ihre Rechte und/oder Befugnisse herleiten (lit j); in Bezug auf jeden (am Nachlass) Berechtigten Angaben über die Art der Annahme oder der Ausschlagung der Erbschaft (litk); den Erbteil jedes Erben und gegebenenfalls das Verzeichnis der Rechte und/oder Vermögenswerte, die einem bestimmten Erben zustehen (lit l); das Verzeichnis der Rechte und/oder Vermögenswerte, die einem bestimmten Vermächtnisnehmer zustehen (litm); Beschränkungen der Rechte von Erben und Vermächtnisnehmern (lit n); die Befugnisse des Testamentsvollstreckers und/oder des Nachlassverwalters und die Beschränkungen dieser Befugnisse (lit o).111111Näheres zu den Inhaltsangaben des ENZ im Detail vgl Dorsel/Schall, GPR 2015, 43 ff; Dutta in MüKoBGB6 Art 68 EuErbVO Rz 4 ff.

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