vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Einleitung**Obwohl der Beitrag von den Autoren grundsätzlich gemeinsam verfasst wurde, trägt die inhaltliche Hauptverantwortung für die Kap II., III., VII. und XI. bis XIV. Claudia Rudolf, für die Kap IV. bis VI. Brigitta Zöchling-Jud und für die Kap VIII. bis X. und XV. Gabriel Kogler. Im Einzelfall kann daher im Beitrag eine andere Meinung vertreten werden, als die Autoren in früheren Einzelpublikationen vertreten haben. Die Autoren danken Herrn Univ.-Ass. Mag. Andreas Krist für seine tatkräftige Unterstützung. (Rudolf/Zöchling-Jud/Kogler)

Rudolf/Zöchling-Jud/Kogler1. AuflMai 2015

1
Neben Bestimmungen über die Zuständigkeit, Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung sowie das Europäische Nachlasszeugnis enthält die EuErbVO im III. Kapitel (Art 20 bis 38) kollisionsrechtliche Bestimmungen. Diese Kombination von Internationalem Privatrecht und Internationalem Zivilprozessrecht ist insofern neu, als bisherige VO sich vorrangig auf eines der Gebiete beschränkten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!