Die mit der Verordnung umgesetzten Bestrebungen blicken auf eine lange Geschichte zurück, die bis auf Arbeiten der Haager Konferenz aus dem Jahr 1904 zurückgeht. Ein erster konkreter Versuch zu einer umfassenden Vereinheitlichung dieser Rechtsgebiete findet sich im Jahr 1928,43 ein weiterer Schritt wurde mit dem Haager Nachlassverwaltungsübereinkommen aus dem Jahr 1973 unternommen.44 Ein Erfolg blieb all diesen Anläufen verwehrt.
