vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Schädigung des Dienstgebers durch den Dienstnehmer (Schickmair)

Schickmair2. AuflFebruar 2020

a. Mäßigung nach Billigkeit gem § 2 DHG

355
Bei Schädigung des Dienstgebers oder eines Dritten durch den Dienstnehmer sind für die Ersatzpflicht des Dienstnehmers die Modifikationen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG) zu beachten. Hat ein Dienstnehmer891891Vgl zum persönlichen Geltungsbereich, der in § 1 DHG festgelegt ist, ausführlich Kerschner, DHG3 § 1 Rz 2 ff; Wachter in Schwimann/Kodek, DHG4 § 1 Rz 4 ff; jeweils mit zahlreichen Nachweisen. bei

Seite 197

Erbringung seiner Dienstleistungen dem Dienstgeber durch ein Versehen einen Schaden zugefügt, so kann das Gericht gem § 2 Abs 1 DHG aus Gründen der Billigkeit den Ersatz mäßigen oder, sofern der Schaden durch einen minderen Grad des Versehens zugefügt worden ist, auch ganz erlassen.892892 Kerschner, DHG3 § 2 Rz 42 ff. Erfasst sind nicht nur Sach- und Vermögensschäden, sondern auch Personenschäden.893893 Kerschner, DHG3 § 1 Rz 18 und 21; Kerschner/Wagner, RdA 2001, 569; Reischauer in Rummel, ABGB3 § 1294 Rz 11 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!