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5. Zeitpunkt der Bemessung (Schickmair)

Schickmair2. AuflFebruar 2020

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Der für die Beurteilung der Schmerzen maßgebende Zeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Bis dahin sind bereits aufgetretene und zu diesem Zeitpunkt vorhersehbare und überschaubare künftige Schmerzen global zu bemessen.762762OGH 5 Ob 182/99x; OGH 9 Ob 34/00s; OGH 2 Ob 150/06g; OGH 2 Ob 240/10y uva; zur Globalbemessung und zur Ausnahme der Teilbemessung vgl Rz 293 ff. Auch eine Geldwertverdünnung ist bis zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen (vgl Rz 288).

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