a. Globalbemessung
Beim Schmerzengeld handelt es sich um eine Globalentschädigung. Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung in Form eines Kapitalbetrags für alles Ungemach sein, das der Verletzte zu erdulden hatte bzw voraussichtlich nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erdulden haben wird. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch soweit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen.763 Das Globalbegehren kann nicht in einzelne Teilbeträge zerlegt und diese bestimmten Verletzungen bzw Folgeerscheinungen zugeordnet werden.764 Eine ziffernmäßig getrennte Bemessung kommt auch bei seelischen und körperlichen Schmerzen nicht in Betracht.765. Ebenso sind die (für sich genommen nicht krankheitswertigen) Sorgen des Verletzten um spätere Komplikationen, das Bewusstsein eines Dauerschadens und die damit verbundene seelische Belastung, mögliche Beziehungsprobleme sowie entgangene und künftig entgehende Lebensfreude im Rahmen der Globalbemessung des Schmerzengeldes zu berücksichtigen.766 Die Parteien können aber einvernehmlich, etwa durch Vergleich, auch nur über einen Teil des Schmerzengeldes disponieren. Entscheidend für den Gegenstand der Streitbereinigung ist dabei der übereinstimmend erklärte Parteiwille (vgl dazu Rz 409).Seite 172
