Im Zuge eines
Raubüberfalls hat der Räuber den Kläger gefesselt, geknebelt und ihm einen Plastiksack über den Kopf gestülpt, nachdem er ihm den Lauf einer Pistole an die rechte Schläfe gedrückt hat. Der Kläger bekam kaum Luft und meinte zu ersticken. Das brutale Vorgehen der Täter bewirkte beim Kläger neben ganz leichten körperlichen Verletzungen unmittelbare akute Todesangst; er leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die beim Kläger aufgetretenen psychischen Störungen stellen nach dem OGH massive Einwirkungen auf seine psychische Sphäre dar, die weit über bloßes Unbehagen und Unlustgefühle hinausgehen, sodass ein Schmerzengeldzuspruch iHv € 11.550 erfolgte.