vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut und Rechtswidrigkeit (Schickmair)

Schickmair2. AuflFebruar 2020

88
Bei massiven Einwirkungen in die psychische Sphäre kann – wie bereits ausgeführt – uU eine Gesundheitsschädigung vorliegen, die einer Körperverletzung iSd § 1325 gleichgestellt ist. Es kann dann für die daraus resultierenden Schmerzen Schmerzengeld gefordert werden. Der Beeinträchtigte ist in seinem absolut geschützten Rechtsgut auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Ein Ersatzanspruch besteht daher im Rahmen der Verschuldenshaftung, wenn die vorgeworfene Handlung oder Unterlassung gegenüber der psychischen Gesundheit des Opfers rechtswidrig, kausal218218OGH 4 Ob 71/10k: Wäre der Patient auch bei rechtmäßigem Verhalten des Arztes verstorben, war das rechtswidrige Verhalten des Arztes nicht kausal für den Schockschaden der Ehegattin des Patienten. und schuldhaft war. Insbesondere die Beurteilung der Rechtswidrigkeit der Handlung gegenüber der psychischen Gesundheit des Opfers gestaltet sich oft schwierig. Entscheidend für die Haftung ist, dass die schädigende Handlung objektiv sorgfaltswidrig gegenüber der psychischen Gesundheit des Geschädigten ist.219219 Reischauer in Rummel, ABGB3 § 1325 Rz 5.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!