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E. Vorschüsse (Bollenberger)

Bollenberger1. AuflJuli 2016

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Wenn das Schiedsgericht oder der Vorsitzende Vorschüsse erhalten, sind diese treuhändig zu verwalten.168168 Voit in Musielak11 § 1035 dZPO Rz 24. Soweit es sich um eigene Honorar- und Aufwandersatzansprüche handelt, liegt eigennützige, im Übrigen fremdnützige Treuhand für die Parteien und die Beisitzer vor.169169S näher Schlosser, SchiedsVZ 2004, 22 ff.

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