Zur Haftung des Schiedsrichters wird va die Frage diskutiert, für welche Pflichtverletzungen er einzustehen hat, welches Thema allgemein den Haftungsvoraussetzungen der Rechtswidrigkeit und des Rechtswidrigkeitszusammenhangs zuzuordnen ist. Des Weiteren geht es um die Frage des erforderlichen Verschuldensgrades, insb, ob die Haftung nach objektivem Recht auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Soweit man dies nicht annimmt, ist schließlich noch zu erörtern, ob Schiedsrichter ihre Haftung vertraglich beschränken können.
