vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsnatur des Schiedsrichtervertrages (Bollenberger)

Bollenberger1. AuflJuli 2016

14/5
Abgesehen von der Haftungsregelung in § 594 Abs 4 ZPO enthält die ZPO keine Regelungen für den Schiedsrichtervertrag. Dies beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers, der an einigen Stellen der ErlRV für gesetzlich nicht bestimmte Rechtsfolgen ausdrücklich auf den Schiedsrichtervertrag verweist, ohne diese Rechtsfolgen inhaltlich anzusprechen.1616S EBzRV 1158 Blg Nr 22. GP 13 zu § 589, 14 zu § 590, 15 zu § 591; ferner 18 zu § 594: „Möglichkeiten und Folgen eines Rücktritts vom Schiedsrichteramt allein nach materiellem Recht zu beurteilen“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!