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A. Grundlagen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung (Koller)

Koller1. AuflJuli 2016

1. Reichweite des Exequaturerfordernisses

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Aufgrund der Anerkennung (gem Art III NYÜ) entfaltet ein ausländischer Schiedsspruch in Österreich die Rechtswirkungen – wie bspw Rechtskraft-, Präklusions- und Gestaltungswirkung –, die ihm im Ursprungsstaat zukommen

Seite 530

(Grundsatz der Wirkungserstreckung).112112 Adolphsen in MünchKomm4 Art III Rz 2; Haas, Anerkennung 129; Koller in Angst/Oberhammer3 Vor § 79 Rz 562; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO23 Anh § 1061 Rz 123 jeweils mwN; für die Gleichstellung mit inländischen Schiedssprüchen (Gleichstellungstheorie) aber Czernich Art III NYÜ Rz 12. Die Anerkennung erfolgt ipso iure;113113S nur Zeiler, Schiedsverfahren2 § 614 Rz 37. es bedarf daher keines gesonderten Verfahrens.114114§ 85 EO eröffnet die Möglichkeit eines besonderen Feststellungsverfahrens; vgl dazu Koller in Angst/Oberhammer3 Vor § 79 Rz 589 mwN. Darüber hinaus ist auf die Möglichkeit des Feststellungsantrags nach § 236 Abs 3 ZPO im Fall der Inzidentanerkennung hinzuweisen.

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