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F. Kompetenzüberschreitung des Schiedsgerichtes (Z 3) (Liebscher)

Liebscher1. AuflJuli 2016

1. Allgemeines

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Gem § 611 Abs 2 Z 3 ZPO kann ein Schiedsspruch aufgehoben werden, wenn er eine Streitigkeit betrifft, für welche die Schiedsvereinbarung nicht gilt, oder er Entscheidungen enthält, welche die Grenzen der Schiedsvereinbarung oder das Rechtsschutzbegehren der Parteien überschreiten.219219Dies entspricht iW Art 34 Abs 2 lit a sublit iii ModG und § 1059 Abs 2 Z 1 lit c dZPO. Dies ist

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eine Konkretisierung des § 595 Abs 1 Z 5 ZPO aF, der vereinfachend davon sprach, dass das Schiedsgericht die Grenzen seiner Aufgabe überschritten hat.220220Inhaltlich besteht zwischen alter und neuer Fassung jedoch kein Unterschied; vgl die Ausführungen von Oberhammer in den Erläuterungen zur Entstehungsgeschichte der Bestimmung in Kloiber et al, Das neue Schiedsrecht, 321f.

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