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A. Allgemeines (Liebscher)

Liebscher1. AuflJuli 2016

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Die Gründe für die Aufhebung eines Schiedsspruchs sind in § 611 Abs 2 ZPO taxativ aufgezählt.137137Vgl statt vieler OGH 26.1.2005, 7 Ob 314/04h, ecolex 2005, 288 = ÖJZ 2009, 302 (Reiner); ErläutRV SchiedsRÄG 2006, 26 Die Bestimmung entspricht iW Art 34 Abs 2 ModG und § 1059 Abs 2 dZPO sowie den Versagungsgründen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach Art V NYÜ.138138ErläutRV SchiedsRÄG 2006, 26.

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