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Gegenstand der Aufhebungsklage (Liebscher)

Liebscher1. AuflJuli 2016

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Die Aufhebungsklage kann nur gegen einen inländischen Schiedsspruch2323S Schumacher Rz 10/42. (dh gegen einen Schiedsspruch, der von einem Schiedsgericht mit Sitz im Inland erlassen wurde) erhoben werden.2424Vgl OGH 22.10.2001, 1 Ob 236/01i, ÖJZ-LSK 2002/78 = ÖJZ-LSK 2002/79 = ÖJZ-LSK 2002/80 = EvBl 2002, 268 = RdW 2002, 414 = ZfRV 2002, 197 (Hoyer). Ausländische Schiedssprüche unterliegen

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nicht der inländischen Aufhebungsgerichtsbarkeit; sie bedürfen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung in einem Exequaturverfahren (§ 614 ZPO), wobei allfällige Mängel des ausländischen Schiedsspruchs als Versagungsgründe in diesem Verfahren geprüft werden.2525S Koller Rz 12/56 ff. Schiedsvereinbarungen sind mit einer Aufhebungsklage nicht bekämpfbar.2626Zur Frage, inwieweit nach dem SchiedsRÄG 2006 eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Schiedsvereinbarung vor ordentlichen Gerichten zulässig ist vgl Hausmaninger in Fasching/Konecny, ZPO2 § 578 Rz 19 ff mwN.

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