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B. Vollstreckbare Vorlageaufträge (Schumacher)

Schumacher1. AuflJuli 2016

10/358
Wenn die Schiedsrichter in einem zwischen den ehemaligen Schiedsparteien behängenden Rechtsstreit nicht Partei sind, dann führt die mit dem Schieds-RÄG 2006 eingeführte Gemeinschaftlichkeit dieser Urkunden zwischen ihnen und den Parteien dazu, dass das Gericht den Schiedsrichtern einen vollstreckbaren Vorlageauftrag erteilen kann (§ 308 Abs 1 ZPO). Denn in diesen Fällen handelt es sich um zwischen den Parteien und „dritten“ Personen gemeinschaftliche Urkunden.

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