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B. Zustellarten (Schumacher)

Schumacher1. AuflJuli 2016

1. Einschreiben und Rückschein

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Die Zustellung des Schiedsspruchs kann mittels Post oder Kurier erfolgen. Da der Tag der Zustellung des Schiedsspruchs an die Parteien für den Eintritt der Wirkungen des Schiedsspruchs und insbesondere für die Auslösung von Fristen706706S Rz 10/337 ff. von wesentlicher Bedeutung ist, sollte die Übermittlung eingeschrieben und per Rückschein erfolgen.707707 Fasching, Lehrbuch2 Rz 2219; Kloiber/Haller in Kloiber/Rechberger/Oberhammer/Haller 50; Power, Arbitration Act § 606 Rz 7; Riegler in Arbitration Law of Austria § 606 ZPO Rz 34; Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 606 ZPO Rz 102; Liebscher in Weigand2 150 Rz 2.184. Zur internationalen Zustellung des Schiedsspruchs van Houtte in Wirth, The Resolution of the Dispute – from the Hearing to the Award 84; Poudret/Besson, Comparative Law2 Rz 758 f; Liebscher in Weigand2 150 Rz 2.184. Wesentlich ist, dass die Zustellung späterhin nachgewiesen werden kann, weil sie Auslöser für den Eintritt der Rechtswirkungen des Schiedsspruchs ist.708708 Zeiler § 606 ZPO Rz 2.

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