Beratung und Abstimmung sind unterschiedliche Phasen des Entscheidungsverfahrens: Die Beratung ist die Phase der Willensbildung der Schiedsrichter, die Abstimmung selbst betrifft die
Entscheidung über die einzelnen Sachanträge und über die
Begründung des Schiedsspruchs. Zur
Beratung und Abstimmung sind die Schiedsrichter aufgrund ihres Schiedsrichtervertrags
(receptum arbitri) verpflichtet.