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A. Beratung der Schiedsrichter (Schumacher)

Schumacher1. AuflJuli 2016

1. Beratungspflicht

a) Allgemeines

10/61
Die ZPO regelt nicht die Beratung der Schiedsrichter, insbesondere normiert sie keine Beratungspflicht. Es ist aber ungeachtet dessen für das österreichische Schiedsverfahren – ebenso wie dies in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit vertreten wird154154 Wirth in Basler Kommentar zum IPRG3 Art 189 Rz 10; Poudret/Besson, Comparative Law2 Rz 733 und FN 107b, 735; Peters in AYIA 2011, 150. – davon auszugehen, dass eine Beratungspflicht der Schiedsrichter besteht: Sie lässt sich aus dem receptum arbitri (Schiedsrichtervertrag) ableiten.

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