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C. Einteilung der Schiedssprüche (Schumacher)

Schumacher1. AuflJuli 2016

1. Nach der Art des gewährten Rechtsschutzes

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Ausgehend von der Art des gewährten Rechtsschutzes lassen sich Schiedssprüche in der Sache selbst in Leistungs-, Feststellungs- und Rechtsgestaltungsschiedssprüche

Seite 310

unterscheiden.4747 Fasching, Lehrbuch2 Rz 2214; Zeiler § 606 ZPO Rz 13; Reiner, Handbuch der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit 247 ff; vgl auch Redfern/Hunter 4 Rz 8–39 ff. Soweit der Schiedsspruch nur über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts abspricht, handelt es sich um einen Zuständigkeitsschiedsspruch, soweit es nur um die Kosten geht, um einen Kostenschiedsspruch.

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