Heiss/Loacker in Liebscher/Oberhammer/Rechberger (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2016) E. Immanente Grenzen der Rechtswahl Rz 9/1159/115
Schiedsrechtliche Streitgegenstände werfen immer wieder auch Rechtsfragen auf, die nicht von der Rechtswahl der Parteien umfasst sind. Hierbei kann es sich um gesondert anzuknüpfende Teilfragen328328Zum Begriff Verschraegen, Internationales Privatrecht Rz 1215. oder aber um jede Art von Vorfragen329329Zum Begriff Verschraegen, Internationales Privatrecht Rz 1210 ff; dort auch zur Differenzierung in Vorfragen ieS und Erstfragen. handeln.