1. Staatsvertragliches Einheitsprivatrecht am Beispiel des CISG
Heiss/Loacker in Liebscher/Oberhammer/Rechberger (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2016) C. Einheitsprivatrecht Rz 9/589/58
Einheitsprivatrecht verdrängt in seinem Anwendungsbereich nationales Recht.154154Kropholler, Einheitsrecht 94. Es ist, wenn das Schiedsgericht keine bloße Billigkeits-, sondern eine Rechtsentscheidung zu treffen hat, auch von Schiedsgerichten vorrangig zu beachten.