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B. Die Planung der Durchführung des Schiedsverfahrens (Schwarz)

Schwarz1. AuflJuli 2016

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Im Vergleich zu Verfahren vor staatlichen Gerichten verwirklichen internationale Schiedsverfahren die Leitidee eines fairen Verfahrens, insbesondere des rechtlichen Gehörs, wohl in einem noch höheren Maße. Die Schiedsgerichtsbarkeit erlaubt vor allem eine stärkere Mitwirkung der Parteien in prozessualen Fragen; eine langfristigere und bessere Planung des Verfahrensablaufs; effizienteres Fall- und Verhandlungsmanagement unter Einbindung der Parteien; eine (nach der internationalen Praxis) erweiterte Beweisaufnahme (insbesondere bezüglich der Zeugenvernehmung im Vergleich zu Gerichten in Civil Law-Jurisdiktionen); und dort wo es notwendig ist, eine ausführlichere Diskussion rechtlicher Aspekte. Dazu kommt noch ein hoher Grad an Flexibilität, welche es dem Schiedsgericht erlaubt, die Umstände des Einzelfalles und die Präferenzen der Parteien in der Gestaltung des Verfahrens zu berücksichtigen. Das Zusammenspiel dieser Faktoren ist ein prägendes Kennzeichen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit:

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