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A. Das Recht auf faire und gleiche Behandlung (Schwarz)

Schwarz1. AuflJuli 2016

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Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein fundamentaler Verfahrensgrundsatz, der einen Teil des prozessualen Ordre Public darstellt.5858 Schwarz/Ortner in Klausegger et al, AAYB 2008; Mantilla-Serrano, 20(4) Arb Int’l 2004, 333, 342. Es schließt das Prinzip der Gleichheit zwischen den Parteien ein, sowie das Recht der Parteien auf eine vernünftige („reasonable“) und einzelfallgerechte („fair“) Möglichkeit, ihre Angriffs- und Verteidigungsrechte wahrzunehmen. Dieser „Anspruch auf rechtliches Gehör“, der in der ZPO gleich mehrfach abgesichert ist, wird nachfolgend besprochen.

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