Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein fundamentaler Verfahrensgrundsatz, der einen Teil des prozessualen Ordre Public darstellt.58 Es schließt das Prinzip der Gleichheit zwischen den Parteien ein, sowie das Recht der Parteien auf eine vernünftige („reasonable“) und einzelfallgerechte („fair“) Möglichkeit, ihre Angriffs- und Verteidigungsrechte wahrzunehmen. Dieser „Anspruch auf rechtliches Gehör“, der in der ZPO gleich mehrfach abgesichert ist, wird nachfolgend besprochen.
