vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Die Gestaltung des Schiedsverfahrens zwischen zwingendem Recht, Parteienvereinbarung und schiedsrichterlichem Ermessen (Schwarz)

Schwarz1. AuflJuli 2016

1. Einleitung

8/7
Jedes internationale Schiedsverfahren muss erhebliche Spannungen ausgleichen. Zum einen steht die Privatautonomie, die den Schiedsprozess auszeichnet, mit dem staatlichen Machtmonopol in einem Spannungsverhältnis. Es ist ein Vorzug des Schiedsverfahrens, dass es den Parteien die Freiheit gibt, ihren Streit in genau der Weise beizulegen, die den Umständen des Einzelfalles Rechnung trägt.55S Art 2 Wiener Regeln. Die schiedsrechtliche Parteiautonomie ist in der modernen Gesetzgebung als tragender Grundsatz anerkannt,66 Kloiber/Haller in Kloiber/Rechberger/Oberhammer/Haller 37. aber durch den Anspruch (und die Haftung) des Staates beschränkt, die Einhaltung wesentlicher rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze zu garantieren, schon deshalb, weil ein privater Schiedsspruch mit eben jener Vollstreckbarkeit ausgestattet wird, die sonst staatlichen Urteilen vorbehalten ist.77S Art 2 Wiener Regeln.

Seite 7

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!