1. Einleitung
Jedes internationale Schiedsverfahren muss erhebliche Spannungen ausgleichen. Zum einen steht die Privatautonomie, die den Schiedsprozess auszeichnet, mit dem staatlichen Machtmonopol in einem Spannungsverhältnis. Es ist ein Vorzug des Schiedsverfahrens, dass es den Parteien die Freiheit gibt, ihren Streit in genau der Weise beizulegen, die den Umständen des Einzelfalles Rechnung trägt.5 Die schiedsrechtliche Parteiautonomie ist in der modernen Gesetzgebung als tragender Grundsatz anerkannt,6 aber durch den Anspruch (und die Haftung) des Staates beschränkt, die Einhaltung wesentlicher rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze zu garantieren, schon deshalb, weil ein privater Schiedsspruch mit eben jener Vollstreckbarkeit ausgestattet wird, die sonst staatlichen Urteilen vorbehalten ist.7Seite 7
