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C. Unabhängigkeit der Schiedsvereinbarung vom Hauptvertrag? – Die „Separability-Doktrin“ (Rechberger)

Rechberger1. AuflJuli 2011

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Der Grundsatz, dass die in einem Vertrag enthaltene Schiedsklausel – für Zwecke der Zuständigkeitsentscheidung seitens des Schiedsgerichts – als eine von den übrigen Bestimmungen des Vertrages unabhängige Vereinbarung zu behandeln ist, stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht.234234Ihre Grundlage findet die Separability-Doktrin in der Qualifizierung der Schiedsvereinbarung als Prozessvertrag, der sich vom Hauptvertrag durch seine Rechtsnatur unterscheide, woraus sich notwendigerweise eine unabhängige Prüfung der beiden Verträge ergebe (vgl Lionnet/Lionnet, Handbuch 181 ff; Schwab/Walter 7 Kap 4 Rz 16 f). Er wurde in Art 16 Abs 1 Satz 2 und 3 ModG übernommen, was beispielsweise von § 1040

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Abs 1 dZPO und Art 178 Abs 3 schwIPRG235235Danach können die Parteien jedoch vereinbaren, dass für den Fall der Einwendung der Nichtigkeit des Hauptvertrags Selbiges für die Schiedsklausel gelten solle. Überdies zieht die Ungültigkeit des Hauptvertrags auch jene der Schiedsklausel nach sich, wenn der Hauptvertrag und die darin enthaltene Schiedsklausel an demselben grundlegenden Mangel leiden (s Berger/Kellerhals, Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz Rz 621 f). umgesetzt wurde, und findet sich auch in vielen institutionellen Schiedsordnungen236236Im Einzelnen hiezu Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 592 ZPO Rz 30..

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