J. Schiedshängigkeit und „Veräußerung der streitverfangenen Sache“ (Rechberger)
Rechberger1. AuflJuli 2011
Rechberger in Liebscher/Oberhammer/Rechberger (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2011) J. Schiedshängigkeit und „Veräußerung der streitverfangenen Sache“ Rz 6/636/63
Nach hM bindet die Schiedsvereinbarung auch den Einzelrechtsnachfolger;144144Vgl nur Rechberger/Melis in Rechberger3 § 581 ZPO Rz 12. einer neuen Schiedsvereinbarung bedarf es nicht. Daraus ergibt sich, dass der Rechtsnachfolger in das Schiedsverfahren eintreten kann.