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J. Schiedshängigkeit und „Veräußerung der streitverfangenen Sache“ (Rechberger)

Rechberger1. AuflJuli 2011

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Nach hM bindet die Schiedsvereinbarung auch den Einzelrechtsnachfolger;144144Vgl nur Rechberger/Melis in Rechberger3 § 581 ZPO Rz 12. einer neuen Schiedsvereinbarung bedarf es nicht. Daraus ergibt sich, dass der Rechtsnachfolger in das Schiedsverfahren eintreten kann.

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