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H. Ausnahmen von der Unzulässigkeit des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten wegen Schiedshängigkeit (Rechberger)

Rechberger1. AuflJuli 2011

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Das Gesetz sieht zwei Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Verhandlung und Entscheidung durch das ordentliche Gericht während eines anhängigen Schiedsverfahrens in derselben Sache vor:

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